Mietbedingungen 2024

Der Mietvertrag umfasst das Ferienhaus mit Inventar und Müllabfuhr. Der Energieverbrauch wird bei Abreise abgerechnet. Das Ferienhaus darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenanzahl bewohnt werden. Es dürfen nur Haustier/e mitgebracht werden, wenn dieses vereinbart ist. Aus Haftungsgründen dürfen Sie die Reinigungsarbeiten jedoch nicht auf andere Dritte übertragen. Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Wenn Voriges nicht eingehalten wird, ist Esmark berechtigt den Mietvertrag umgehend und ohne Rückzahlung von eingezahlten Beträgen zu kündigen. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, Esmark eventuelle Verluste und extra Kosten, die auf Grund einer Nichteinhaltung entstanden sind, zu erstatten.

Bei Vertragsabschluss schickt Esmark dem Mieter den Mietvertrag zu. Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 32,- pro Mietvertrag. Die vereinbarte Miete ist entweder auf einmal oder in zwei Raten zu bezahlen. Wenn in zwei Raten, dann wie folgt:

  • Die 1. Rate wird 4 Tage nach Buchung fällig und beträgt 35% der Miete plus Bearbeitungsgebühr.
  • Die 2. Rate wird spätestens 50 Tage vor Anreise fällig und beträgt die restlichen 65% der Miete plus optionale Extras.

Bei Vertragsabschluss weniger als 50 Tage vor Mietbeginn, ist der Gesamtbetrag sofort zu bezahlen. Die Zahlungsziele und Bankdaten für die Überweisung gehen aus dem Mietvertrag hervor. Falls die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Stornierung durch den Mieter betrachtet, in diesem Fall behält Esmark sich das Recht vor, den Mietvertrag fristlos und ohne Vorankündigung laut den in den Mietbedingungen genannten Stornierungsgebühren zu stornieren.

Umbuchung oder Übertragung des Mietvertrags an einen anderen Mieter

Eine Umbuchung oder Übertragung des Mietvertrags ist bis zu 60 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von € 85,00 möglich. Umbuchungen des Reisezeitraums sind nur im gleichen Kalenderjahr möglich. Eine spätere Umbuchung oder Übertragung wird als Stornierung betrachtet und es gelten in dem Fall die oben erwähnten Stornobedingungen.

Änderungen zum Mietvertrag

Eine Vertragsverlängerung oder eine Änderung der Anzahl der Mitreisenden ist kostenlos möglich. Andere optionale Zusatzleistungen wie Endreinigung, Bettwäschepakete, Bollerwagen usw. können vor Anreise nachbestellt oder kostenlos storniert werden.

Esmark Reisecurity 

Stornierung

Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit schriftlich stornieren, entweder per E-Mail an die E-Mailadresse auf dem Mietvertrag oder per Post. Als Zeitpunkt der Stornierung gilt der Eingang dieser bei Esmark. Sofern die Stornierung nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die unter das erweiterte Widerrufsrecht von Esmark fallen, werden folgende Stornierungskosten berechnet:

  • Stornierung bis einschließlich 75 Tage vor Anreise 25% des Mietbetrages, jedoch mindestens € 105,00
  • Stornierung 60-74 Tage vor Anreise – 50% des Mietbetrags
  • Stornierung 30-59 Tage vor Anreise – 75% des Mietbetrags
  • Stornierung 15-29 Tage vor Anreise – 90% des Mietbetrags
  • Stornierung weniger als 15 Tage vor Anreise – 100% des Mietbetrags


Bearbeitungsgebühr und eventuelle Umbuchungsgebühren werden nicht zurückerstattet. Beträge für optionale Zusatzleistungen wie Endreinigung, Bettwäsche, Bollerwagen und ähnliches werden zurückerstattet. Bei Mietverträgen aus einer Umbuchung werden die Stornierungskosten nach dem höheren Betrag berechnet.

Erweitertes Widerrufsrecht vor Anreise

Der Mietvertrag kann ohne Stornierungsgebühr widerrufen werden, im Falle, dass der Aufenthalt des Mieters im gemieteten Ferienhaus unmöglich oder erheblich erschwert wird:

  • Infolge des Todes der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mitreisenden Personen oder ihrer Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegerkinder und Schwiegereltern oder aufgrund einer akuten Krankheit oder einer schweren Verletzung, die eine Krankenhauseinweisung, eine ärztlich verordnete Bettruhe oder vergleichbares erfordert. Akute Krankheit bedeutet eine neu auftretende Krankheit, einen begründeten Verdacht auf eine neu auftretende schwere Krankheit oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Krankheit.
  • Wenn innerhalb eines Zeitraums von bis zu 2 Wochen vor Anreisedatum erhebliche Schäden durch Feuer oder Einbruch im privaten Haus/Wohnung des Mieters oder durch Feuer, Einbruch oder vertragswidrige Arbeitsunterbrechung im eigenen Geschäft des Mieters entstanden sind.
  • Infolge unverschuldeter Arbeitslosigkeit des Mieters nach Abschluss des Mietverhältnisses.
  • Aufgrund der Tatsache, dass der Mieter neu eingestellt wurde und daher nicht die Möglichkeit hat, den Urlaub zum gebuchten Zeitpunkt anzutreten.
  • Infolge der Schwangerschaft eines Mitreisenden nach Abschluss des Mietvertrags.

Voraussetzung für die gebührenfreie Stornierung durch den Mieter ist:

  • Dass der Mieter Esmark innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Grundes schriftlich über die Stornierung informiert hat und dass die Stornierung Esmark vor der auf dem Mietvertrag angegebenen Ankunftszeit mitgeteilt wurde.
  • Dass Esmark innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) nach Benachrichtigung einen Nachweis über das zur Stornierung berechtigende Ereignis erhält. Z.B. durch ärztliches Attest, Sterbeurkunde, Polizeibericht, Entlassungsbestätigung oder neuen Arbeitsvertrag. Die Gebühren für den Nachweis sind vom Mieter zu tragen.

Der Mieter kann den Mietvertrag gemäß den oben genannten Bedingungen vom Zeitpunkt der Buchung bis zum auf dem Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt der Ankunft kündigen.

Wenn der Mieter den Mietvertrag gemäß den oben genannten Bedingungen kündigt, wird der volle Mietbetrag abzüglich der bezahlten Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

Sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Kündigung des Mieters entstehen können, sind für Esmark unerheblich. Mieter werden gebeten, sich bezüglich einer Versicherung an ihre Versicherungsgesellschaft zu wenden. Bei Fragen zur Kündigung des Mietvertrags wenden Sie sich bitte an Esmark.

Die Möglichkeit des Mieters, den Mietvertrag zu kündigen (ohne Zahlung der Stornogebühr), gilt nicht:

  • Wenn Mitreisende den Aufenthalt nutzen möchten.
  • Wenn der Grund für die Stornierung bekannt war oder vorhersehbar war, als der Aufenthalt gebucht wurde.
  • Wenn eine Entschädigung für die Kosten des Mieters für den Mietvertrag von einem anderen Partner gemäß den Reisebedingungen, gesetzlichen
    Bestimmungen, Konventionen oder Reisegarantien verlangt werden kann.
  • Wenn die Entschädigung für die Mietkosten des Mieters durch eine Versicherung ausgezahlt wurde.
  • Wenn der Grund für die Stornierung eine bereits bestehende Krankheit ist, bei der innerhalb von zwei (2) Monaten vor Abschluss des Mietvertrags
    Symptome aufgetreten sind und/oder eine Behandlung eingegangen ist.
  • Wenn ein Arzt den Mieter oder seine Mitreisenden zum Zeitpunkt der Buchung des Aufenthalts von Reisen abgeraten hat.
  • Wenn die Stornierung darauf zurückzuführen ist, dass der Mieter oder seine Mitreisenden für die Reise erforderliche Bedingungen nicht erfüllen
    kann, z.B. Pässe, Visa, Impfungen oder dergleichen.
  • Wenn die Stornierung einer Pandemie geschuldet ist.

Erweitertes Widerrufsrecht während des Aufenthalts

Der Mietvertrag kann, mit dem Recht des Mieters auf eine teilweise Rückerstattung des Mietbetrags ohne Stornogebühr (mit Ausnahme der gezahlten Bearbeitungsgebühr) storniert werden, wenn der Mieter den Aufenthalt im gemieteten Ferienhaus mit sofortiger Wirkung nach der Ankunft und vor dem Abreisetag storniert:

  • Infolge des Todes einer Mitreisenden oder deren Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegerkinder und Schwiegereltern bei Abschluss des Mietvertrags oder aufgrund einer akuten Krankheit oder einer schweren Verletzung, die einen Krankenhausaufenthalt, eine Bettruhe oder ein Arzt erfordert , was damit gleichgesetzt werden kann. Akute Krankheit bedeutet eine neu auftretende Krankheit, einen begründeten Verdacht auf eine neu auftretende schwere Krankheit oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Krankheit.
  • Weil während des Urlaubsaufenthaltes erhebliche Schäden durch Feuer oder Einbruch im privaten Haus/Wohnung des Mieters oder durch Feuer, Einbruch oder außervertragliche Arbeitsunterbrechung im eigenen Geschäft des Mieters entstanden sind.

Voraussetzung für die während des Aufenthalts sofortige gebührenfreie Stornierung durch den Mieter ist:

  • Dass der Mieter Esmark innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Grundes schriftlich über die Stornierung informiert hat.
  • Dass Esmark innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) nach Benachrichtigung einen Nachweis über das zur Stornierung berechtigende Ereignis erhält. Z.B. durch ärztliches Attest, Sterbeurkunde, Polizeibericht, Entlassungsbestätigung oder neuen Arbeitsvertrag. Die Gebühren für den Nachweis sind vom Mieter zu tragen.

In den oben genannten Fällen kann der Mieter den Mietvertrag nach der Ankunft und bis zum Abreisetag stornieren. Der Mieter hat dann Anspruch auf Erstattung eines anteiligen Betrags der Miete an den verbleibenden vollen Tagen der Mietdauer, jedoch maximal des Gesamtpreises für die Miete ohne Bearbeitungsgebühr. Die Rückerstattung wird anhand der Anzahl der vollen Tage ab dem Tag der Stornierung des Mieters bis einschließlich des Abreisetages berechnet. Im Falle einer Unterbrechung nach 10.00 Uhr wird die Rückzahlung ab dem nächsten Tag berechnet. Voraussetzung dafür, dass das Recht auf Rückerstattung geltend gemacht werden kann, ist, dass der Mieter und alle Mitreisenden das Ferienhaus verlassen.

Sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Stornierung des Mieters entstehen können, sind für Esmark unerheblich. Der Mieter wird aufgefordert, sich bezüglich einer eventuellen Versicherung an seine Versicherungsgesellschaft zu wenden. Betreffend Fragen zur Stornierung während des Aufenthalts ist der Ansprechpartner Esmark.

Die Möglichkeit des Mieters, den Mietvertrag während des Aufenthalts ohne Stornogebühr zu stornieren, gilt nicht:

  • Wenn der Mieter die Buchung wieder antritt.
  • Wenn das Ereignis, das den Grund für die Unterbrechung des Aufenthalts darstellt, bereits vor Beginn des Aufenthalts eingetreten ist oder vorhersehbar war.
  • Wenn Mitreisende weiterhin den Aufenthalt fortsetzen oder
  • Wenn der Aufenthalt aufgrund einer Pandemie abgebrochen wird.

Kostenlose Ferienhausversicherung in Zusammenarbeit mit Max Levig/Tryg

Die Ferienhausversicherung in Esmark Reiseurity (früher Esmark Vorteilspaket*) deckt die Haftung des Mieters gemäß Mietvertrag für Schäden ab, die während der Mietdauer am Hausrat des gemieteten Ferienhauses entstanden sind, einschließlich Schäden an Fenstern, Waschbecken sowie Küchenarbeitsplatten, jedoch maximal bis zu einem Wert von 8.000 DKK.

Die Ferienhausversicherung umfasst nicht:

  • Gewöhnliche Gebrauchsspuren, Kratzer, Schrammen, Verschmutzungen oder Verschleiß.
  • Diebstahl durch den Mieter, Mitreisende oder Gäste der Mieter.
  • Haftung für vorsätzlich verursachte Schäden
  • Haftung für Schäden, die durch den Mieter unter selbstverschuldetem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Betäubungsmitteln verursacht wurden, wenn der Rauschzustand einen wesentlichen Beitrag am Zustandekommen des Schadens hatte.
  • Schäden durch Hunde oder andere Haustiere.
  • Schäden an Fahrrädern und Wasserfahrzeugen, einschließlich Surfbrettern, Ruderbooten, Kanus und Kajaks sowie Teilen davon.
  • Schäden durch die Verwendung aller Arten von Kraftfahrzeugen, einschließlich Autos, Wohnwagen, Anhängern oder Flugzeugen.
  • Kosmetische Schäden an Waschbecken, einschließlich Bade- und Whirlpoolanlagen
  • Schäden an Sauna und Infrarotsauna.
  • Schäden an Swimmingpools, Whirlpools, Badetonnen und dem darin befindlichen Wasser.
  • Brandschäden an Küchenarbeitsplatten.
  • Vom Mieter mitgebrachtes Inventar.


Die Ferienhausversicherung deckt bis zu 75.000 DKK für Schäden an der Einrichtung, die während der Mietzeit entstanden sind.

Die Entschädigung für vollständig beschädigte Haushaltsgegenstände wird nach den folgenden Grundsätzen berechnet:

  • Gegenstände, die jünger als 2 Jahre sind und vor dem Auftreten des Schadens ansonsten unbeschädigt waren, werden durch den Anschaffungspreis eines entsprechenden neuen Gegenstandes ersetzt. Für Gegenstände, die älter als 2 Jahre sind, wird die Entschädigung auf der Grundlage des Wiederbeschaffungspreises für ähnliche neue Gegenstände berechnet, abzüglich 10% pro angefangenes Jahr, beginnend mit dem Kaufdatum. Die Entschädigung für diese Gegenstände beträgt mindestens 20% des Neuwertes.
  • Esmark kann sich dafür entscheiden, beschädigte Gegenstände reparieren zu lassen, oder den Zeitwert auszuzahlen.
  • Esmark ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Schäden in Sachleistungen zu ersetzen.

Anerkennung von Ansprüchen

Max Levig/Tryg ist nur verpflichtet, entstandenen Kosten für Schäden zu tragen, die von Max Levig/Tryg genehmigt wurden. Die Anerkennung oder Zahlung eines Schadens durch den Mieter verpflichtet Max Levig/Tryg nicht, die entstandenen Kosten zu tragen. Durch die vorzeitige Anerkennung der Haftung riskiert der Mieter die Kosten selbst zu tragen.

Bedingungen im Schadensfall

Im Schadensfall muss der Mieter Esmark unverzüglich darüber informieren und die erforderliche Dokumentation bereitstellen. Im Falle einer Beschädigung des Inventars hat der Mieter den betreffenden Schaden anzuerkennen.

Doppelversicherung

Die Versicherung deckt keine Kosten ab, die durch eine andere Versicherung gedeckt sind.

Regress

Wenn ein Schaden durch eine Sachversicherung gedeckt ist, erlischt die Haftungsdeckung des Schadensverursachers für Schäden gemäß dem Haftungsgesetz und damit dem Haftpflichtversicherungsschutz, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Beschwerden

Wenn der Mieter mit dem Service oder der Entscheidung, die er erhalten hat, nicht zufrieden ist, kann er sich an die Person wenden, die den Fall bearbeitet hat. Wenn der Mieter mit dem Service von Max Levig/Tryg oder der Bearbeitung der Beschwerde nicht zufrieden ist, kann er eine schriftliche Beschwerde an folgende Adresse senden:

Max Levig/Tryg

Klausdalsbrovej 601

2750 Ballerup

E-mail: max.levig@tryg.dk

Wenn der Mieter mit der Bearbeitung der Beschwerde durch Max Levig/Tryg nicht zufrieden ist, kann er sich an die folgende Instanz, außerhalb von Max Levig/Tryg, wenden:

Ankenævnet for Forsikring

Østergade 18, 2.

1100 København 

Telefon: (0045) 33 15 89 00

Die Beschwerde muss durch ein spezielles Beschwerdeformular eingereicht werden, das bei der Ankenævnet for Forsikring (Beschwerdekammer für Versicherungen) erhältlich ist. Bei der Einreichung des Beschwerdeformulars muss eine Gebühr an die Beschwerdekammer für Versicherungen gezahlt werden.

Selbst wenn ein Fall von der Versicherungsbeschwerdekammer bearbeitet wurde, können Beschwerden dennoch vor Gericht gebracht werden. Die Unterstützung zur Deckung der Kosten eines Rechtsstreits kann je nach Einkommen des Beschwerdeführers über eine Rechtshilfeversicherung oder eine öffentliche Rechtshilfe erfolgen.

100% Preisgarantie

Die 100%ige Preisgarantie von Esmark kann angewendet werden, wenn das gebuchte Ferienhaus im selben Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu einem niedrigeren Preis in derselben Währung, über ein anderes Internetportal gebucht werden kann. Trifft die 100%ige Preisgarantie wie im oben genannten Fall zu, erhält der Mieter die Preisdifferenz zurückerstattet.

Die 100%ige Preisgarantie kann nicht angewendet werden, wenn der Preisunterschied auf Steuererhöhungen oder Kurs-Preisschwankungen zurückzuführen ist.

 

Haftung des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus sorgfältig zu behandeln und das Haus bei Abreise in einem aufgeräumten und gereinigten Zustand zu verlassen. Werden Haustiere mitgebracht, ist der Mieter verpflichtet, die Tierhaare vor Abreise zu beseitigen – auch wenn eine Endreinigung bestellt worden ist oder diese in der Miete enthalten ist.

Sollten während der Mietzeit Schäden entstehen, ist der Mieter dazu verpflichtet, Esmark umgehend und unverzüglich darüber zu informieren.

Es besteht für den Eigentümer des Ferienhauses und für Esmark keine Haftpflicht dem Mieter und dessen Eigentum gegenüber. Der Mieter trägt somit selbst die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des Aufenthalts.

Verbrauchskosten

Die Verbrauchskosten für z.B. Strom, Fernwärme, Solaranlage, Öl, Wasser oder ähnliches sind, wenn nicht anders angegeben, nicht in der Miete enthalten. Die Verbrauchskosten und eventuell noch offene Beträge müssen bei der Schlüsselrückgabe bezahlt werden.

Kaution

Esmark erhebt im Normalfall keine Kaution. Jedoch behält sich Esmark das Recht vor, in Sonderfällen eine Kaution zu erheben. Darunter fallen:

  • Jugendgruppen unter 25 Jahre, € 700,00 pro Person
  • Wenn der Hauseigentümer eine Kaution verlangt
  • Sofern Esmark findet, dass dies notwendig ist

Eine Kaution wird spätestens 14 Tage nach der Abreise zurückgezahlt, sofern das Haus vorschriftsgemäß hinterlassen worden ist, die Verbrauchskosten bezahlt wurden und Esmark keine weiteren Forderungen dem Mieter gegenüber hat. Verbrauchskosten können nicht mit der Kaution verrechnet werden, sondern die Verbrauchskosten werden separat bezahlt.

Reklamationen

Sollte es in Verbindung mit dem Ferienhaus wider Erwarten zu Reklamationen kommen, sind diese umgehend und unverzüglich Esmark mitzuteilen. Esmark ist berechtigt, im Namen des Hauseigentümers schnellstmöglich den Mangel beheben zu lassen. Kann Esmark einen berechtigt und rechtzeitig reklamierten Mangel nicht innerhalb von 24 Stunden beheben, ist der Mieter zu einem Preisnachlass berechtigt, dieser wird laut Standardtarife des dänischen Ferienhausverbandes berechnet.

Ist ein Besuch von einem Servicemitarbeiter erforderlich, dürfen Haustiere nicht allein im Ferienhaus zurückgelassen werden, da in solchen Fällen der Servicemitarbeiter nicht das Haus betritt.

Reklamationen bezüglich des Reinigungszustandes des Ferienhauses sind Esmark sofort bei Ankunft und vor Einzug in das Ferienhaus mitzuteilen. Esmark wird danach schnellstmöglich das Ferienhaus besichtigen und eventuell eine zusätzliche Reinigung veranlassen.

Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten verzichtet der Mieter auf das Reklamationsrecht, was die Reinigung angeht. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt.

Kann keine Lösung einer eventuellen Reklamation gefunden werden, kann der Mieter beim Beschwerdeausschuss Ankenævnet for Feriehusudlejning oder beim EU-Beschwerdeausschuss eine Beschwerde einreichen.

Steuern und Abgaben

Esmark kann in Verbindung mit Erhöhungen von Steuern und Abgaben gegen Dokumentation die Miete entsprechend erhöhen.

Höhere Gewalt und Außergewöhnliche Ereignisse

Sofern das Ferienhaus auf Grund von höherer Gewalt, die für Esmark bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, beispielsweise aber nicht begrenzt auf Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Pandemie, Epidemie, Umweltverschmutzung oder öffentliche Restriktionen, nicht ohne wesentliche Kosten oder Schwierigkeiten zur Verfügung gestellt werden kann, ist Esmark berechtigt, im eigenen als auch im Namen des Hauseigentümers das Mietverhältnis fristlos zu stornieren.

Im Falle einer Stornierung durch Esmark aufgrund von höherer Gewalt hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung und Esmark ist berechtigt, alle bereits angefallenen Kosten, wie z.B. die Bearbeitungsgebühr, sowie auch Kosten, die in Verbindung mit der Stornierung entstehen, einzufordern bzw. einzubehalten.

Esmark ist Vermittler

Esmark ist nicht der Eigentümer des Ferienhauses, sondern nur Vermittler zwischen Mieter und Eigentümer. Esmark vermittelt die auf der Internetseite beschriebenen Ferienhäuser und sämtliche Auskünfte auf der Internetseite sind nach bestem Wissen und Gewissen gegeben.

Weitere Bestimmungen

Esmark kann nicht für Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten, Straßenverkehr, Militärübungen o.ä. verantwortlich gemacht werden.

Bei der Anmietung eines Ferienhauses mit Swimmingpool oder Standwasserwhirlpool erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass der Servicetechniker zur Einhaltung der Hygienevorschriften und einer einwandfreien Wasserqualität ohne Voranmeldung und ohne Anwesenheit des Mieters das Ferienhaus einmal wöchentlich innerhalb der normalen Arbeitszeit betritt.

Unstimmigkeiten

Bei etwaigen Unstimmigkeiten bezüglich des Mietverhältnisses gilt ausschließlich dänisches Recht. Gerichtsstand ist Herning.

Personenbezogene Daten


Esmark verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters. Weitere Informationen hierzu können in der Datenschutzerklärung unter https://esmark.de/info/datenschutz/  nachgelesen werden.

 

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